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Allgemeine Gechäftsbedingungen

für die Biebrach GmbH und Biebrach Immobilien GmbH

Stornogebühren:

  • bis 49 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • bis 35 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises
  • bis 21 Tage vor Mietbeginn: 70% des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

Ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises.

An & Abreisezeiten:
16:00 Uhr Anreise
10:00 Uhr Abreise

Rauchverbot:
All unsere Ferienunterkünfte sind Nichtraucherwohnungen. Sollten Sie sich als Mieter*in nicht an das Rauchverbot halten, können Sie von dem/der Vermieter*in sofort gekündigt werden und müssen die Unterkunft verlassen. Darüber hinaus wird eine Extrareinigung veranlasst. Die hierfür anfallende Reinigungspauschale in Höhe von 120,- Euro tragen Sie als Mieter*in. Die Pauschale ist noch vor Abreise zu bezahlen.

Haustiere:
Sind nur in den ausgewiesenen Wohnungen erlaubt und müssen vorher gebucht und angefragt werden. Sollten Haustiere ohne Zustimmung des/der Vermieter*in in die Ferienwohnung mitgebracht werden, veranlasst der/die Vermieter*in eine Extrareinigung. Die hierfür anfallende Reinigungspauschale in Höhe von 120,- Euro tragen Sie als Mieter*in. Diese Pauschale ist noch vor Abreise zu bezahlen.

Schlüssel:
Als Mieter*in erhalten Sie einen Schlüssel für Ihre Ferienunterkunft. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der/die Vermieter*in das Recht vor die gesamte Schließanlage auszutauschen und dem/der Mieter*in die hierfür anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Wichtig: Bitte legen Sie den Schlüssel bei Abreise wieder in den dafür vorgesehenen Schlüsselsafe.

Mülltrennung:
Bitte trennen Sie Ihren Müll in den dafür vorgesehenen Müllbehältern.

Küche:
Bitte hinterlassen Sie kein schmutziges Geschirr in unseren Ferienwohnungen. Stellen Sie die Spülmaschine rechtzeitig vor Ihrer Abreise an und hinterlassen Sie diese ausgeräumt. Entsorgen Sie bitte alle Lebensmittel vor Ihrer Abreise.

Sachzustand:
Die Ferienwohnung wird von dem/der Vermieter*in in einem gereinigten Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, setzen Sie den/die Vermieter*in hiervon bitte unverzüglich in Kenntnis. Der/Die Mieter*in haftet für die selbst verursachten Schäden am Mietobjekt. Dies gilt auch für das Inventar. Dieses ist angemessen zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises behält sich der/die Vermieter*in das Recht vor den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall bleiben bereits geleistete Zahlungen des/der Mieter*in bei dem/der Vermieter*in. Sollte der/die Mieter*in für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem/der Vermieter*in unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer mitzuteilen.

Rücktritt durch Vermieter*in
Der/Die Vermieter*in behält sich das Recht vor, in Fällen von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbarer Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen, vom Mietvertrag zurückzutreten. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des/der Mieter*in auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ausgeschlossen.

Haftung des Vermieters
Für das Eigentum des/der Mieter*in haftet der/die Vermieter*in im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus haftet der/die Vermieter*in im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines/einer ordentlichen Kaufmanns/Kauffrau für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.